Partnerbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Partnerbedingungen gelten für Unternehmen, die über das Beamdeals Auftragsportal freigeschaltete Aufträge einsehen, Angebote abgeben, Aufträge annehmen oder ausführen.
2. Kein Anspruch auf Aufträge
Die Freischaltung begründet keinen Anspruch auf Auftragsvolumen, Sichtbarkeit von Aufträgen oder regionale Exklusivität.
3. Zulassung
Beamdeals kann die Zulassung abhängig machen von Unternehmensdaten, fachlicher Eignung, Erfahrung, Ausrüstung, Laserschutz-/Sicherheitskonzept, Schulungsnachweisen, Versicherungsnachweis und Zuverlässigkeit.
4. Partnerqualifikation
Der Partner darf Aufträge nur annehmen, wenn Fachkunde, geschultes Personal, geeignete Laseranlage, PSA, Laserschutzbrillen, Absperrmaterial, ggf. Absaugung, Gefährdungsbeurteilung, Betriebshaftpflicht und Kapazität vorhanden sind.
5. Sichtbarkeit von Aufträgen
Beamdeals kann Aufträge zunächst anonymisiert oder reduziert anzeigen. Vollständige Daten werden erst nach Freigabe bereitgestellt.
6. Vertraulichkeit
Auftragsdaten dürfen nur für den konkreten Vorgang genutzt werden. Weitergabe an Dritte nur mit Zustimmung.
7. Angebotsabgabe und Annahme
Angebote müssen vollständig, realistisch und fachlich belastbar sein. Mit Annahme bestätigt der Partner Eignung, Kapazität, Versicherungsschutz, Arbeitsschutz, Laserschutz und Dokumentationsfähigkeit.
8. Arbeitsschutz und Laserschutz
Laserreinigungsarbeiten dürfen nur unter Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen, technischen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen durchgeführt werden. Der Partner ist verantwortlich für Gefährdungsbeurteilung, Absicherung, Zutrittskontrolle, Warnhinweise, PSA, Laserschutzbrillen, Betriebsanweisung, Unterweisung, sichere Parameterwahl, Schutz vor Reflexionen, Brandschutz und Absaugung/Emissionsschutz, soweit erforderlich.
9. Dokumentationspflicht
Der Partner dokumentiert Ausführung, Besonderheiten, Abweichungen, Vorher-/Nachher-Fotos, Abnahme, Schäden, Sicherheitsvorkommnisse und Abschluss im Portal.
10. Umgehungsverbot
Partner verpflichten sich, über das Portal angebahnte oder bereitgestellte Aufträge nicht ohne vorherige Zustimmung von Beamdeals außerhalb des Systems abzuwickeln, soweit dadurch Vermittlungs-, Plattform- oder Provisionsansprüche von Beamdeals umgangen würden.
11. Provision / Plattformgebühr
Die Vermittlungsprovision beträgt standardmäßig 10 % des vom Partner genannten Netto-Angebotspreises und wird vor Angebotsabgabe transparent ausgewiesen. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bleiben vorbehalten.
Zahlung und Fälligkeit
Die Vermittlungsprovision wird mit Erteilung des Zuschlags bzw. mit Abschluss des vermittelten Auftrags fällig und von Beamdeals abgerechnet. Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Beamdeals kann die Provision auch unmittelbar mit über die Plattform abgewickelten Zahlungen verrechnen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
12. Reklamationen und Vorfälle
Der Partner informiert Beamdeals unverzüglich über Reklamationen, Schäden, Verzögerungen, Sicherheitsvorfälle, Datenschutzvorfälle, Unfälle und Leistungsänderungen.
13. Sperrung
Beamdeals kann Partner sperren oder Aufträge entziehen, wenn Pflichtverstöße, Sicherheitsmängel, falsche Angaben, fehlende Versicherung oder Datenschutzverstöße vorliegen.
14. Haftung
Der Partner haftet für fachgerechte Ausführung, eigene Pflichtverletzungen, Personal, Arbeitsschutz, Laserschutz, Dokumentation und Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Beamdeals.
Fassung 1