Provisionsbedingungen
Ergänzend zu den Nutzungsbedingungen. Gilt für alle vermittelten Aufträge der Beamdeals Auftragsbörse.
§ 1 Vermittlungsleistung
Der Betreiber (Beamdeals GmbH) stellt die geschlossene Auftragsbörse zur Verfügung, prüft Aufträge und Bieter, schaltet Inhalte frei und sichert die Kommunikation. Für die Vermittlung eines erfolgreich abgeschlossenen Auftrags steht dem Betreiber eine Provision zu.
§ 2 Höhe der Provision
(1) Standardprovision: 10 % des netto vereinbarten Auftragspreises.
(2) Mindestprovision: 50,00 € netto pro vermitteltem Auftrag.
(3) Der Betreiber kann im Einzelfall abweichende Konditionen vereinbaren (Kategorie, Kunde, einzelner Auftrag, Staffelung). Solche Sondervereinbarungen werden im Auftrag oder im Profil hinterlegt und sind dort einsehbar.
§ 3 Schuldner der Provision
(1) Schuldner ist der Auftragnehmer – also derjenige, dessen Angebot angenommen wurde.
(2) Mit Abgabe eines Angebots bestätigt der Auftragnehmer ausdrücklich, diese Provisionsbedingungen zu akzeptieren.
§ 4 Fälligkeit
(1) Die Provision entsteht mit Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und wird zunächst als vorläufig geführt.
(2) Endgültig fällig wird sie mit Bestätigung des Auftragsabschlusses durch den Auftraggeber – spätestens jedoch 30 Tage nach Annahme, sofern keine begründete Stornierung erfolgt.
(3) Die Provision wird mit Rechnungsstellung netto zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer fällig. Zahlungsziel: 14 Tage netto.
§ 5 Stornierung und Anpassung
(1) Wird ein vermittelter Auftrag vor Leistungserbringung einvernehmlich storniert und sind beide Seiten dem Betreiber gegenüber kooperativ, kann die Provision auf Antrag reduziert oder erlassen werden.
(2) Bei Stornierung nach Leistungserbringung oder zur Provisionsumgehung bleibt die volle Provision geschuldet.
(3) Beweispflichtig für die berechtigte Stornierung ist der Auftragnehmer.
§ 6 Umgehungsverbot
(1) Untersagt ist insbesondere:
- verfrühter Austausch von Kontaktdaten innerhalb der Portal-Kommunikation,
- direkte Vertragsverhandlung oder -ausführung außerhalb des Portals nach Anbahnung über das Portal,
- Stornierung mit anschließendem identischen oder nahezu identischen Direktauftrag innerhalb von 12 Monaten,
- Nutzung von Kontaktdaten anderer Plattform-Teilnehmer für anbahnungsfremde Zwecke.
(2) Bei Verstoß schuldet der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe der eingesparten Provision, mindestens jedoch 250,00 €. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Transparenz
Die berechnete Provision wird im Profil des Auftragnehmers und in der Provisions-Übersicht im Adminbereich (Sicht des Betreibers) jederzeit nachvollziehbar dargestellt.
Stand: Mai 2026. Version 1.0.